gültig ab 1. August 2025


ALLGEMEIN

Die Musikschule Limmattal (MSLI) wird als Verein geführt, deren Mitglieder (Trägergemeinden) die Schulgemeinden von Oberengstringen, Unterengstringen und Weiningen sind. Die MSLI ermöglicht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine breite musikalische Bildung.


SCHULJAHR / FERIEN / FEIERTAGE
Das Schuljahr umfasst zwei Semester und entspricht dem Schuljahr der Volksschule. Semesterbeginn ist jeweils nach den Sommerferien (1. Semester / Herbstsemester) und nach den Sportferien (2. Semester / Frühjahrssemester).
Die Ferienzeiten und gesetzlichen Feiertage sind identisch mit denjenigen der Volksschule. Sporttage, und Weiterbildungstage der Volksschule sowie schulfreie Tage der Stadt Zürich gelten nicht als unterrichtsfreie Tage für die Musikschule. Gemeindespezifische Feiertage sind dem Ferienplan zu entnehmen.


ANMELDUNG
Die Anmeldung erfolgt über das Onlineformular der Homepage (www.msli.ch) und muss bis zum 31. Mai für das 1. Semester oder bis zum 30. November für das 2. Semester eingegangen sein.
Mit der Anmeldung werden diese AGBs und die geltenden Schulgeldtarife akzeptiert. Die Anmeldung ist verbindlich, verpflichtet zum Besuch des Unterrichts und zur Bezahlung des Schulgeldes und besteht so lange, bis eine Abmeldung erfolgt.


ZUTEILUNG
Die Zuteilung zur Lehrperson erfolgt durch die Schulleitung. Diese berücksichtigt dabei nach Möglichkeit den Wunsch der SchülerInnen. Für SchülerInnen, die nicht zugeteilt werden können, wird eine Warteliste geführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Unterrichtseinteilung zu einer bestimmten Uhrzeit. Die definitive Aufnahme wird durch die Musikschule schriftlich bestätigt.
Eine Garantie für die Durchführung der Gruppenkurse und Ensembles kann nicht gewährleistet werden.


TERMINE
An-, Abmelde und Änderungstermine sind der 31. Mai für das 1. Semester und der 30. November für das 2. Semester. Ebenso kann eine Umteilung zu einer anderen Lehrperson, einem anderen Fach oder auch eine Anpassung der Lektionsdauer nur unter Berücksichtigung dieser Termine erfolgen.


TON - UND BILDAUFNAHMEN
Mit der Anmeldung erteilen die SchülerInnen, bzw. deren Erziehungsberechtigte der MSLI die Erlaubnis, an öffentlichen Anlässen der MSLI erstellte anonymisierte Bild- und Tonaufnahmen für eine allfällige Publikation in Print- und Online-Medien zu verwenden.


AUSTRITT / PAUSE / ÄNDERUNG
Der Austritt, eine Semesterpause sowie Änderungen von Instrument oder Lektionsdauer sind nur auf Ende eines Semesters unter Einhaltung der genannten Fristen möglich. Für verspätete Abmeldungen innert 14 Tagen nach dem offiziellen Abmeldetermin werden CHF 150 in Rechnung gestellt, danach ist das volle Schulgeld des nächsten Semesters geschuldet.


SCHULGELD
Das Schulgeld richtet sich nach der aktuell gültigen Tarifordnung. Diese finden Sie hier.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr mit Wohnsitz in den Trägergemeinden gilt der subventionierte Tarif. Studierende und junge Erwachsenen in Ausbildung (bis 25 Jahre) profitieren von einem reduzierten Tarif. Das Schulgeld wird pro Semester in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen fällig. In Ausnahmefällen kann eine Ratenzahlung bei der Musikschulverwaltung beantragt werden.


SCHULGELDERMÄSSIGUNG
Eltern mit Wohnsitz in den Trägergemeinden können für ihre Kinder bis zum vollendeten 20. Lebensjahr eine Schulgeldermässigung beantragen. Die Detailbestimmungen sind im Dokument „Stipendienregelung“ aufgeführt. Gesuche für eine Schulgeldermässigung oder ein Stipendium sind unter Einhaltung der Fristen an die Schulleitung zu richten. Verspätet eingereichte Formulare, unvollständige oder ungültige Beilagen werden nicht berücksichtigt.
Meldetermine: 31. Mai für das 1. Semester, 30. November für das 2. Semester.


RÜCKERSTATTUNG
Eine Rückerstattung, bzw. Gutschrift kann auf schriftliches Gesuch hin erfolgen, bei:

- Unfall oder längerer Krankheit der Schülerin oder des Schülers, sofern ein Ersatz – oder Theorieunterricht vor Ort nicht möglich ist. Dem Gesuch ist datiertes Arztzeugnis beizulegen, auf dem die Zeitdauer der Absenz ersichtlich ist.

- Unfall oder Krankheit der Lehrperson, sofern während des Frühjahrssemesters mehr als 1 Lektion ausfällt.

- Unfall oder Krankheit der Lehrperson, sofern während des Herbstsemesters mehr als 2 Lektionen ausfallen.

- Absolvierung der Rekrutenschule / vollzeitliche Aus- oder Weiterbildung von mind. 4 Wochen.

- Abmeldung während des Semesters infolge Wegzugs an einen neuen Wohnort, welcher einen Unterrichtsbesuch an der MSLI verunmöglicht. Im Gesuch sind der genaue Wegzugstermin und die neue Adresse mitzuteilen. (3 Monate vorher)

Das Schulgeld wird weder rückerstattet noch gutgeschrieben, bei:

- Austritt während eines Semesters

- nicht termingerechter Abmeldung

- Ausschluss nach Disziplinarverfahren

- durch die Schülerin/dem Schüler abgesagten Lektionen

- nicht bezogenen Abo-Lektionen 

Ausgefallene Lektionen aufgrund gesetzlicher Feiertage inkl. Brückentage (Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag) werden nicht nachgeholt und es besteht kein Anspruch auf Reduktion des Schulgeldes.
Wenn die MSLI auf behördliche Anordnung (z.B. Epidemie/Pandemie/höhere Gewalt) auf Fernunterricht umstellen muss, gilt dies nicht als Ausfall. Das Schulgeld bleibt geschuldet, auch wenn die Schülerin/der Schüler oder die Erziehungsberechtigten einen solchen Unterricht ablehnen.


WOHNSITZWECHSEL
Für eine allfällige Anwendung des Subventionsbeitrages ist für die MSLI der Wohnort der SchülerInnen relevant. Deshalb müssen Wohnortswechsel spätestens 1 Monat vor Semesterbeginn gemeldet werden.


ABSENZEN
Kann die Musiklehrperson eine einzelne Lektion nicht erteilen, wird diese nach Möglichkeit vor- oder nachgeholt.

Ausnahme: Kann die Lektion aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht erteilt werden, wird die Lektion nicht nachgeholt. Ist die Lehrperson für längere Zeit abwesend, ist die MSLI für eine Stellvertretung besorgt.

Die Schülerin/ Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht regelmässig und pünktlich zu besuchen. Verhinderungen am Besuch einzelner oder mehrerer Lektionen sind der Musiklehrperson so früh wie möglich zu melden, spätestens am Morgen des Unterrichtstages. Abgesagte Lektionen verfallen und es besteht kein Anspruch auf Kompensation. Eine Rückerstattung des Schulgeldes erfolgt nur in Ausnahmefällen (s. Punkt „Rückerstattung“). Kurzfristige Absenzmeldungen und Nichterscheinen gelten als unentschuldigte Absenzen.


DISZIPLINARISCHES / AUSSCHLUSS
Damit ein sinnvoller Unterricht möglich ist, wird regelmässiges Üben zu Hause und pünktliches Erscheinen im Unterricht vorausgesetzt. Bleibt eine Schülerin/ein Schüler wiederholt unentschuldigt dem Unterricht fern oder sind Motivation und Sozialverhalten trotz Ermahnungen zu beanstanden, kann die Schulleitung den Ausschluss vom Musikunterricht beschliessen. Ein Ausschluss erfolgt ebenfalls dann, wenn das Schulgeld nicht bezahlt wird.


INSTRUMENTE/SCHULMATERIAL
Die Anschaffung eines Instruments (Kauf / Miete) sowie des notwendigen Unterrichtsmaterials (Noten, etc.) liegt in der Verantwortung  des Schülers/der Schülerin, bzw. der Eltern. Wir empfehlen bei der Instrumentenwahl die Beratung durch die Musiklehrperson.


ZUSAMMENARBEIT

Stundenplanung

Um unseren Musiklehrpersonen die Lektioneneinteilung zu ermöglichen, teilen die Eltern oder der Schüler/die Schülerin Zeitfenster an mehreren Tagen und zu mehreren Tageszeiten so früh als möglich mit.

Üben
Üben ist Voraussetzung für Fortschritte im Musikunterricht. Die Anmeldung bedeutet auch Verpflichtung zu regelmässigem Üben.Zusammenarbeit Eltern: Indem der Schüler/die Schülerin von Elternseite beim Üben oder in der Zeitplanung unterstützt wird, tragen sie wesentlich zum erfolgreichen Musikunterricht bei. Oberengstringen, Juli 2025

Zusammenarbeit Eltern
Indem der Schüler/die Schülerin von Elternseite beim Üben oder in der Zeitplanung unterstützt wird, tragen sie wesentlich zum erfolgreichen Musikunterricht bei.


«Musik ist die Sprache der Leidenschaft.»

Richard Wagner

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