reglement für die GewÄhrung von SchulgeldermÄssigungen

Die Musikschule Limmattal berücksichtigt bei der Festlegung der Elternbeiträge die wirtschaftliche Situation der Eltern. Dies geschieht in Form von einkommensabhängigen Schulgeldermässigungen gemäss dem vorliegenden Reglement s.u..
Um eine Ermässigung des Schulgeldes für das nächste Schuljahr / Semester zu erhalten, ist frühzeitig ein Antrag an die Schulleitung zu stellen, welcher bis 14. Juni (für das kommende gesamte Schuljahr), bzw. bis 14. Dezember (für das 2. Halbjahr / Semester) bei der Musikschule Limmattal eintreffen muss.

Den Antrag stellen Sie bitte HIER

→ Nach Ablauf des Schuljahres / des Semesters für welches eine Ermässigung des
Schulgeldes gewährt wurde, muss der Antrag neu gestellt werden.
→ Der Geschwisterrabatt wird nicht noch zusätzlich in Abzug gebracht.
→ Verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Kontakt

* Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.

geschützt durch reCAPTCHA