Preise ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤ ㅤㅤ ㅤ ㅤ

Tarife - Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre
gültig ab Schuljahr 26/27
Die Wohngemeinden und der Kanton finanzieren zusammen gut über die Hälfte des Musikunterrichts. Die übrigen Kosten werden durch die Elternbeiträge (= Schulgeld) abgedeckt. Die Preise gelten daher für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in den Gemeinden Weiningen, Ober- und Unterengstringen und sind pro Semester zu entrichten.
Studenten bis 25 Jahre erhalten ebenfalls noch den subventionierten Tarif (mit Leginachweis).
Informationen zur Schulgeld-Ermässigung finden Sie weiter unten auf der Seite.
Einzelunterricht
(wöchentlich)
| 30 Minuten | CHF 620.00.- |
| 40 Minuten | CHF 820.00.- |
| 50 Minuten | CHF 1'020.00.- |
| 60 Minuten | CHF 1'230.00.- |
2er Gruppe
(wöchentlich)
| 40 Minuten | CHF 415.00.- |
Diese Kursform ist nur nach Absprache mit der Lehrperson möglich.
Ensembles, Bands, Chor
| 50 Minuten (14-täglich) | Gratis*/CHF 140.00.- |
| 60 Minuten | Gratis*/CHF 210.00.- |
*Wenn zusätzlicher Einzelunterricht gebucht ist.
Semesterkurs Rhythmik für Kindergärtler
(wöchentlich à 40 Minuten)
| Gruppenkurs für Kinder 1. und 2. KiGa (Halbjahreskurs) | CHF 160.- |
Findet statt Ab 6 Teilnehmenden.
Besuchslektion
| Zuschauen im Instrumentalunterricht (nach Vereinbarung) | Gratis |
Probelektion
| 1 x Einzellektion à 30 Minuten | CHF 30.00.- |
Ermässigungen (Geschwisterrabbat)
| 2 Kinder im Musikunterricht | 20% |
| 3 Kinder im Musikunterricht | 25% |
Hinweis:
Notenmaterial und Instrumentenmiete sind im Schulgeld nicht inbegriffen.
Die Tarife für Erwachsene finden Sie hier:
Diese gelten auch für externe Schülerinnen und Schüler, sofern sie nicht über den Schulaustausch VZM laufen.
Hilfe bei der Finanzierung des Schulgeldes
Ratenzahlung
In Ausnahmefällen ist es möglich, das Semestergeld in bis zu 4 Raten innerhalb von 6 Monaten zu zahlen. Eine entsprechend Anfrage ist an das Büro der Musikschule zu stellen.
Schulgeldermässigung
Wir gewähren in besonderen Fällen ein Ermässigung des Schulgelds. Dieses richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der einzelnen Familien. Um eine Ermässigung des Schulgelds zu beantragen, ist ein Antragsformular an die Schulleitung zu richten. Das Antragsformular finden Sie rechts unten in der Anmeldung. Weitere Details entnehmen Sie dem Reglement s.u..
ROKJ Limmattal
Der Verein ROKJ Limmattal („Rotary für Kinder und Jugendliche“) unterstützt ebenfalls Kinder und Jugendliche, wenn sie aus finanziellen Gründen keine Möglichkeit haben, den Musikunterricht zu besuchen. Detaillierte Informationen können Sie der → Website von ROKJ entnehmen. Die Gesuche sind selbstständig einzureichen, die Musikschule Limmattal hat keinen Einfluss auf die Gewährung von Geldern aus ROKJ.
Schulordnung
An- und Abmeldetermin sowie Änderungen
31. Mai für das 1. Semester des folgenden Schuljahres
30. November für das 2. Semester des Schuljahres
