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Tarife - Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre

Die Wohngemeinden und der Kanton finanzieren zusammen gut über die Hälfte des Musikunterrichts. Die übrigen Kosten werden durch die Elternbeiträge (= Schulgeld) abgedeckt. Die Preise gelten daher für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in den Gemeinden Weiningen, Ober- und Unterengstringen und sind pro Semester zu entrichten.

Studenten bis 25 Jahre erhalten ebenfalls noch den subventionierten Tarif (mit Leginachweis)

Einzelunterricht
(wöchentlich)

30 MinutenCHF 590.00.-
40 MinutenCHF 780.00.-
50 MinutenCHF 970.00.-
60 MinutenCHF 1'170.00.-

2er Gruppe
(wöchentlich)

40 MinutenCHF 395.00.-

Diese Kursform ist nur nach Absprache mit der Lehrperson möglich.


Ensembles, Bands, Chor

50 Minuten (14-täglich)Gratis*/CHF 130.00.-
60 MinutenGratis*/CHF 200.00.-

*Wenn zusätzlicher Einzelunterricht gebucht ist.


Rhythmik für Kindergärtler
(wöchentlich à 50 Minuten)

Gruppenkurs für Kinder 1. und 2. KiGa (Halbjahreskurs)CHF 95.00.-

Findet statt Ab 6 Teilnehmenden.


Besuchslektion

Zuschauen im Instrumentalunterricht (nach Vereinbarung)Gratis

Probelektion

1 x Einzellektion à 30 MinutenCHF 30.00.-

Ermässigungen (Geschwisterrabbat)

2 Kinder im Musikunterricht20%
3 Kinder im Musikunterricht25%

Hinweis:

Notenmaterial und Instrumentenmiete sind im Schulgeld nicht inbegriffen.

Zuletzt aktualisiert am: 28.09.2025


Die Tarife für Erwachsene finden Sie hier:
Diese gelten auch für externe Schülerinnen und Schüler, sofern sie nicht über den Schulaustausch VZM laufen.

Hilfe bei der Finanzierung des Schulgeldes


Ratenzahlung

In Ausnahmefällen ist es möglich, das Semestergeld in bis zu 4 Raten innerhalb von 6 Monaten zu zahlen. Eine entsprechend Anfrage ist an das Büro der Musikschule zu stellen.


Schulgeldstipendium

Wir gewähren in besonderen Fällen ein Schulgeldstipendium. Dieses richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der einzelnen Familien. Um ein Stipendium zu beantragen, ist ein Antragsformular an die Schulleitung zu richten. Weitere Details entnehmen Sie dem Reglement.


ROKJ Limmattal

Der Verein ROKJ Limmattal („Rotary für Kinder und Jugendliche“) unterstützt ebenfalls Kinder und Jugendliche, wenn sie aus finanziellen Gründen keine Möglichkeit haben, den Musikunterricht zu besuchen. Detaillierte Informationen können Sie der Website von ROKJ entnehmen. Die Gesuche sind selbstständig einzureichen, die Musikschule Limmattal hat keinen Einfluss auf die Gewährung von Geldern aus ROKJ.


An- und Abmeldetermin sowie Änderungen


31. Mai für das 1. Semester des folgenden Schuljahres

30. November für das 2. Semester des Schuljahres

Kontakt

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